Wappen der Gemeinde Ramsau in Niederösterreich

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Anzeige eines Sterbefalles

Jeder Todesfall ist spätestens am folgenden Werktag bei dem für den Sterbeort örtlich zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Das Standesamt Hainfeld ist somit für jene Sterbefälle zuständig, die im Bereich des Standesamtsverbandes Hainfeld eintreten. Üblicherweise erledigt das von den Hinterbliebenen beauftragte Bestattungsunternehmen diesen Behördenweg. Welche Formulare und Dokumente sind erforderlich:

  • Anzeige des Todes (Formular mit Todesbestätigung des beschauenden Arztes) bei Tod im Krankenhaus wird die Anzeige im Spital ausgestellt, bei Haussterbefällen wird die Anzeige vom Gemeindearzt ausgefüllt.
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • Nachweis der Auflösung (Scheidungsbeschluss, Sterbeurkunde) Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
  • ggf. Nachweis eines akadem. Grades

Kosten einer Sterbeurkunde: 13,10 Euro ( Bundesgebühr:  11,00 Euro und Verwaltungsabgabe: 2,10 Euro).