Die Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld ersucht um folgende Veröffentlichung:
* Wer Schafe, Ziegen, Schweine und Minischweine, Bienen, Geflügel, Neuweltkameliden, Pferde und Esel, Mast- und Zuchtkaninchen sowie Farmwild hält, muss diese nach dem Tierseuchengesetz bzw. der Geflügelpest-Verordnung im VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) registrieren (https://vis.statistik.at/vis/formulare/vis-registrierung/vis-registrierung-fuer-tierhalter).
* Die Haltung von Geflügel, Pferden und Esel, Neuweltkameliden, Farmwild sowie Mast- und Zuchtkaninchen ist zusätzlich bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Für die Meldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde kann das Online-Formular auf der Homepage der NÖ Landesregierung verwendet werden (https://www.noe.gv.at/noe/Veterinaer/Tierhaltung_Tierkennzeichnung.html).
Die Pflicht zur Registrierung und Meldung besteht selbst bei Hobbyhaltungen und Kleinhaltungen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld, Fachgebiet Veterinärwesen (Tel. 02762/9025 - DW 31655)
Rechtsgrundlagen:
§ 4 Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009
§ 8a Tiersuchengesetz - TSG
§ 6 Geflügelpest-Verordnung 2007